Die „Richtlinie für die Ausführung von Klempnerarbeiten“ wurden überarbeitet. Es wurden zusätzliche Hinweise eingefügt und Formulierungen angepasst. So wurden unter anderem „Hinweise für die optische Bewertung von Metalldächern und -fassaden“ eingefügt. Ferner die Anforderungen nachweisbarer Befestigung von Regenfallrohren bei Gebäudehöhen von 8 m – 22 m entschärft, die erforderliche Mindestdicke für Holzwerkstoffplatten als Unterkonstruktion für Metalldeckungen hingegen von 22 mm auf mind. 25 mm erhöht.