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Sachkundiger für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (BGG 906)

Ist bei der Ausführung von Arbeiten mit Absturzgefahr die Einrichtung von Absturzsicherungen oder Auffangeinrichtungen unzweckmäßig, sind persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz zu verwenden. Diese persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz müssen hohen Anforderungen entsprechen, da sie gegen Lebensgefahr schützen sollen. So ist neben sachgerechter Herstellung, Anwendung auch die regelmäßige Prüfung dieser persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz erforderlich. Diese Prüfungen müssen von Sachkundigen durchgeführt werden. Dazu ist eine gründliche und umfassende Ausbildung zum Sachkundigen erforderlich.(1)

Aufgaben des Sachkundigen:

  • Aussondern beschädigter oder durch Absturz beanspruchte persönliche Absturzschutzsysteme
  • Wartung, Reinigung und Pflege der persönlichen Absturzschutzsysteme
  • Prüfung der persönlichen Absturzschutzsysteme mindestens 1 mal jährlich
  • Beachtung der besonderen Gebrauchsanleitungen bzw. Benutzerhinweise der Hersteller
  • Beteiligung und Unterstützung bei der Unterweisung der Benutzer
  • Unterstützung bei praxisbezogenen Übungen
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Überprüfung von Anschlagpunkten spätestens vor der Wiederbenutzung, wenn die Anschlagpunkte fest mit dem Bauwerk bzw. baulichen Einrichtungen verbunden sind und länger als ein Jahr nicht genutzt wurden
  • Führen einer Dokumentation (2)

Schema zur Prüfung von Anschlageinrichtungen durch den Sachkundigen (3)

Quellen:
(1) HVBG BGG 906 „Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz“
(2) www.absturzpraevention-online.de BG RCI Heidelberg
(3) BG Information BGI 5164 TRGS