Herzlich Willkommen auf der Internetseite von Marco Beck
von der Handwerkskammer für Unterfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk.
Erfahren Sie mehr über mich
Das Problem zu erkennen ist wichtiger als die Lösung zu erkennen,
denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.
Meine Leistungen im Überblick
Zwischen den Parteien strittige Fragen sollen durch Erstattung eines Gutachtens, welches von einem Sachverständigen erstellt wird, geklärt werden. Die Gerichte sind gehalten vorrangig öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu beauftragen welche die Beweisfragen des Gerichtes beantworten. Dieses Gutachten behandelt dann grundsätzlich nur die Beweisfragen des gerichtlichen Beweisbeschlusses aus technischer Sicht. Der Sachverständige trifft niemals rechtliche Entscheidungen.
Der Streit über gegensätzliche Auffassungen bezüglich einer Beweisfrage kann über Streitgutachten geklärt und durch das Gericht entschieden werden. Möglich ist auch, dass durch ein Gutachten die Parteien zu einem außergerichtlichen Vergleich kommen.
Das Privatgutachten wird von einer Partei in Auftrag gegeben. Es dient der Klärung von Sachverhalten und Sicherung von Beweisen auf objektiver und unparteiischer Basis. Im Falle eines Mangels oder eines Schadens zeigt das Privatgutachten Sachverhalte auf, die Schlüsse zur Verantwortlichkeit ermöglichen. Der Sachverständige wird sich jedoch nicht zur Schuldfrage äußern, da dies in den Bereich der Rechtsberatung fällt und von einem Rechtsanwalt erfolgen sollte. Auf grund der im Gutachten gewonneenen Feststellungen kann der Auftraggeber entscheiden, welche weiteren Schritte er gegen wen einleiten will. Oft führen Privatgutachten zu einem für beide Seiten befriedigenden und kostengünstigen Vergleich.
Durch ein qualifiziertes Privatgutachten kommt es in vielen Fällen zum Einlenken des „Schuldigen“, so dass ein Rechtsstreit vermieden werden kann.
Schiedsgutachten dienen der außergerichtlichen Beilegung einer Streitfrage. Die Parteien einigen sich gemeinsam auf einen Gutachter, der die Streitsache aus technischer Sicht neutral und fachlich kompetent beurteilt. Bereits bei der Beauftragung des Schiedsgutachtens gilt für beide Parteien, dass sie das Urteil des Gutachters akzeptieren. Der Schiedsgutachter übernimmt die Funktion eines Schiedsgerichtes. Schiedsgutachten sind eine Kombination aus Streitgutachten und Schiedsspruch. Entscheidungen des Schiedsgutachters sind rechtskräftig wie die eines Schiedsgerichtes.
Voraussetzung ist selbstverständlich, dass alle Beteiligten das Schiedsgutachten wünschen und gemeinsam in Auftrag geben.
Mittels Versicherungsgutachten werden bei Sturm-, Hagel- und Brandschäden die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Sache wie vor Schadenseintritt ermittelt. Abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ist ggf. auch der Zeitwert der Sache zu berücksichtigen. (z.B. Haftpflichtschaden)
Mit Versicherungsgutachten wird auch der Wert einer Sache auf Basis technischer Feststellungen und Marktgegebenheiten festgestellt. Sie dienen der Risikoeinstufung durch den Versicherer.
Schäden sind meistens sichtbar – Ursachen nicht!
Dächer und Wandbekleidungen von Alt- und Neubauten sind häufig mit Schäden und Mängeln behaftet, deren Ursachen zunächst nicht sichtbar sind.
Nachhaltige Schadensbeseitigung erfordert Ursachenforschung
Um eine dauerhafte Beseitigung der Schäden und Mängel, sowie einwandfreie Funktion nach der Sanierung sicherzustellen, ist es erforderlich, die genaue Schadensursache sowie die Auswirkung auf alle betroffenen Bauteile festzustellen. Eine ausführliche Betrachtung aller Faktoren ist hierfür unerlässlich und erfordert viel Erfahrung im Umgang mit Bauschäden.
Sanierungen können wirtschaftlich durchgeführt werden
Aufgrund einer genauen Schadensanalyse kann ein wirtschaftliches Sanierungskonzept zur dauerhaften Schadensbeseitigung und Werterhaltung der Immobilie erarbeitet werden.
Der Auftraggeber bestimmt die Ausführung
. Abwägung von Kosten und Nutzen einer Maßnahme fließen in das Sanierungskonzept so selbstverständlich wie persönliche Vorgaben in die Gesamtkonzeptionierung ein.
Um sicherzustellen, dass die Leistung am Bau in der bestellten Beschaffenheit hergestellt wird, ist eine baubegleitende Qualitätssicherung unabdingbar. Wenn sich während der Ausführung Abweichungen vom Soll ergeben, kann im Zuge der Baubegleitung frühzeitig auf eine Korrektur bestanden werden. Dies gilt besonders für Leistungen, die bei der Endabnahme nicht mehr einsehbar sind, folglich nicht mehr beurteilt werden können.
Auftraggeber, die ihre „leidigen Erfahrungen“ mit mangelhaft beaufsichtigter Ausführung gemacht haben, nehmen diese Leistungen zunehmend in Anspruch.
Bei der Bauabnahme wird nach Fertigstellung einer Leistung oder einer Teilleistung die Ausführung auf ihre Vertragsmäßigkeit überprüft. Diese Abnahme ist ein wichtiger Vorgang im Zuge einer Bauausführung und hat erhebliche Konsequenzen. Es ist daher naheliegend, die Abnahme durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen oder ihn bei der Abnahme als Berater hinzuzuziehen.
Im Stadium der Vorplanung oder der Idee für eine Maßnahme gibt die grundlegende Beratung eine wichtige Orientierungshilfe. Sie hilft teure Fehlentscheidungen zu vermeiden. Diese Beratung kann sich z.B. mit der Frage beschäftigen, ob eine Sanierung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist und welche Art bzw. Form sinnvoll erscheint.
Ferner können hierdurch, insbesondere bei diffizil abzustimmenden und auszuführenden Detailpunkten, klassische Baufehler frühzeitig vermieden werden.
Beratung gibt Ihnen Sicherheit für die richtige Investition.
Dieser Fachbereich umfasst den Wärme- und Feuchteschutz sowie die Luftdichtheit, einschließlich der hierzu erforderlichen Schichten. Die Abstimmung, Bemessung und Beurteilung der entsprechenden Schichten ist maßgeblich für den Schutz vor schädlicher Tauwasserbildung auf oder in Bauteilen. (Stockflecken, Schimmelbildung, Korrosion, holzzerstörende Pilze)
Während des gesamten Bauablaufes werden Bauherren, Eigentümer oder Verwalter vom Bauausführenden mit einer Vielzahl von Dokumenten konfrontiert. Wird die Relevanz dieser Schriftstücke wie z.B. Leistungsverzeichnis, Aufmaß, Anmelden von Bedenken gegen die Art der Ausführung, Zwischenrechnung, Schlussrechnung etc. nicht erkannt oder nicht beachtet, kann dies weitreichende, unter Umständen sehr negative Folgen haben. Auf Wunsch wird der, Ihren Bauablauf betreffende Schriftverkehr, überprüft.