Die DIN 18195 Bauwerksabdichtungen wude inhaltlich dem Stand der Technik angepasst und durch neue Normen „DIN 18531 bis 18535“ ersetzt. Mit klar voneinander abgegrenzten Zuständigkeitsbereichen, einer einheitlichen Struktur und der Aufnahme neuer Abdichtungsstoffe sollen sie die Anwendung in der Praxis vereinfachen. Die DIN 18195 wurde zurückgezogen und als reine Begriffsnorm neu herausgegeben. Im einzelenen sind in den Normen:

  • DIN 18531 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen
  • DIN 18532 Abdichtung von befahrbaren Verkehrsflächen aus Beton
  • DIN 18533 Abdichtung von erdberührten Bauteilen
  • DIN 18534 Abdichtung von Innenräumen
  • DIN 18535 Abdichtung von Behältern und Becken

geregelt. Teilweise weicht die DIN 18531:07/2017 erheblich von den Fachregeln für Abdichtung Ausgabe 12/2016 mit Änderungen 11/2017 ab. Beispielsweise unterscheidet die DIN 18531:07/2017 weiterhin zwischen den Klassifizierung nach Anwendungskategorien K 1 und K 2, in den Fachregeln für Abdichtung hingegen wurde auf Klassifizierungen nach Anwendungskategorien verzichtet. Nach höchstrichterlicher Rechtssprechung schuldet der Auftragnehmer in erster Linie eine Ausführung gemäß vertraglicher Vereinbarung. Ist dort hinsichtlich der Ausführungsgrundlage nichts vereinbart, kommt im Streitfall über eine fachgerechte Ausführung zwangsläufig ein Gutachten im Zusammenhang mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik als Lösung in Betracht.