Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum 01.01.2023 in kraft getreten

Eine wesentliche Änderung des Gebäudeenergiegesetz (GEG)  betrifft für zu errichtende Gebäude die Absenkung der bisher zulässigen 75 Prozent des Jahres-Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes auf nun 55 Prozent, diese Maßnahme gilt als Zwischenschritt. Für den 01.01.2025 ist eine weitere Absenkung auf nur noch 40 Prozent geplant.

Die Anforderungen an bestehende Gebäude bleiben unverändert.

In Verbindung mit der Änderung stehen auch die derzeitigen Förderrichtlinien. So ist bei der Sanierung des Bauteils Dach / Flachdach bei Wohngebäuden für eine Förderung als Einzelmaßnahme beispielsweise der Wärmedurchgangskoeffizienten U max in W/(m 2 K) von 0,14 einzuhalten.